Mit welchen Beschwerden können Sie zu uns kommen?

Körperliche Stresssymptome wie

  • Spannungskopfschmerzen,
  • muskuläre Verspannungen im Schulter-, Nacken-, oder Rückenbereich,
  • Kiefergelenkbeschwerden,
  • funktionelle Ohrgeräusche

Rückenschmerzen jeglicher Art

  • degenerativ und funktionell bedingt,
  • Bandscheibenvorfälle,
  • Ischialgien

Gelenkschmerzen jeglicher Art,

  • degenerativ bedingt
  • oder funktionell

Beschwerden nach Unfällen und Operationen

  • z.B. Gelenk- und Bauchoperationen und damit einhergehenden Einschränkungen im Bewegungsapparat,
  • spezielle Narbenbehandlungen

Kiefergelenkbeschwerden

  • bei Craniomandibuläre Dysfunktionen und
  • als Begleitung während kieferorthopädischen Behandlungen

Gynäkologische Beschwerden,

  • nach Schwangerschaften (z.B. Schließen der Rektusdiastase, Narbenbehandlung nach Kaiserschnitt)

Wie läuft die Behandlung ab?

Eine Behandlungseinheit beträgt 45 Minuten. Beim ersten Termin machen wir eine ausführliche Anamnese und erklären Ihnen unseren Befund und mögliche Ursache-Folge-Ketten für Ihre Beschwerden. Wir behandeln Sie zunächst genau dort, wo Sie Beschwerden haben, um Ihnen sofortige Erleichterung zu verschaffen. In den Folgesitzungen kümmern wir uns dann um die Hauptursache Ihrer Beschwerden. Dann behandeln wir nicht nur lokal dort, wo der Schmerz sitzt, sondern beziehen die gesamte Körperstatik mit in unser Behandlungskonzept ein, um nachhaltige Ergebnisse zu erreichen.

 

Grundsätzlich verwenden wir dabei Techniken aus der manuellen Therapie, Krankengymnastik und Bindegewebstechniken und passen diese individuell auf Ihr Beschwerdebild an. Dabei kommen unter Anderem auch Faszien-, Segment-, Gelenkmobilisations- und manuelle Nerventechniken, sowie Triggerpunkt- und Narbenbehandlungen zur Anwendung.

 

Eine Beratung zu Veränderungsstrategien und gezielten Übungen im Alltag und/oder Beruf rundet unser Konzept und unsere Behandlung ab.

 

Sollte eine ärztliche Vorstellung nötig sein oder eine ergänzende naturheilkundliche Behandlung im Bereich von stoffwechselbedingten Beschwerden am Bewegungsapparat, empfehlen wir Sie gerne zu einem Heilpraktiker oder Arzt weiter.

 

Welche Zusatzleistungen zusätzlich zur Anwendung kommen können

  • Tapeanlage, Flossing, Narbentapes
  • Wärmeanwendung mittels Moorpackung oder Heizstrahler
  • Schröpfkopfmassagen
  • TCM Lampe (Traditionell chinesische Medizin Wärmelampe)
  • spezielle Narbenbehandlung

Welche Art der Kostenübernahme ist durch die Krankenkasse möglich?

Für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen:

Physiotherapeutische Behandlungen sind ohne Rezept vom Arzt möglich. Eine anteilige Erstattung durch die gesetzliche Kasse wird hier leider nicht übernommen. Bei Anfragen bezüglich Osteopathie geben wir Ihnen gerne in unserer Bürosprechzeit Auskunft.

 

Für Privatpatienten und Selbstzahler:

Ganzheitliche Physiotherapie mit ärztlicher Verordnung:

Für eine ganzheitliche physiotherapeutische Behandlung empfehlen wir Ihnen eine ärztliche Verordnung über die drei genannten Heilmittel (Manuelle Therapie, Krankengymnastik und Bindegewebsmassage). Zusätzlich ist eine Verordnung für Wärmetherapie oder Fango möglich, wenn der Arzt dies für sinnvoll hält.

 

Für Kieferbehandlungen empfehlen wir Ihnen eine Doppelbehandlung Manuelle Therapie und Bindegewebsmassage.

 

Direktzugang: Ganzheitliche Physiotherapie, ohne ärztliche Verordnung:

Auch ohne ärztliche Verordnung ist eine Behandlung bei uns in der Praxis möglich. Die Behandlung erfolgt auf Grundlage des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie.

 

Wir können Ihnen Rezepte über physiotherapeutische Heilmittel (manuelle Therapie, Bindegewebsmassage und Krankengymnastik) ausstellen, die Sie nach Abschluss der Behandlungsserie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, ob diese ein physiotherapeutisches Rezept, ausgestellt durch den Physiotherapeuten, akzeptiert. Die meisten Privatkassen akzeptieren den Direktzugang des Physiotherapeuten. Die Beihilfe akzeptiert diese gesetzliche Grundlage nicht. Hier ist jedoch alternativ eine Abrechnung nach Gebührenverordnung der Heilpraktiker möglich. Auch hier sollten Sie sich im Vorfeld über die Erstattungsleistung informieren.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!